Jeder/Jede Absolvent/in eines im weiten Sinne wissenschafts- und/ oder technikhistorischen Abschlusses (Master/Magister) ist grundsätzlich berechtigt, eine Promotion in diesem Fach anzustreben, sofern er/sie die dafür in der jeweils gültigen Promotionsordnung der Universität Stuttgart festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Darüber hinaus kann im Fach GNT jeder/jede eine Promotion anstreben, der/die ein vollständiges naturwissenschaftliches oder technisches Universitätsstudium (Master/Diplom/Staatsexamen) nachweisen kann.
Das Promotionsstudium gestaltet sich folgendermaßen:
- Sie müssen eine Doktorarbeit anfertigen, deren Thema Sie in Absprache mit dem/der betreuenden Dozenten/in festlegen.
- Um die nötigen Kenntnisse im naturwissenschafts- und technikhistorischen Arbeiten zu erwerben, müssen Sie für die Zulassung zur Doktorprüfung folgende Studienleistungen erbringen:
- Teilnahme am Propädeutikmodul, bestehend aus Propädeutikum, zugehörigem Tutorium und Einführungsvorlesung (6 SWS, 1 Schein)
- Teilnahme an einem Proseminar in GNT (2 SWS, 1 Schein)
- Teilnahme an einem Hauptseminar zur Technikgeschichte (2 SWS, 1 Schein)
- Teilnahme an einem Hauptseminar zur Wissenschaftsgeschichte (2 SWS, 1 Schein)
- Anfertigung einer wissenschaftlichen Hausarbeit ("Zulassungsarbeit", Umfang ca. 60 Seiten), wobei das Thema (je nach Promotionsziel) entweder aus dem besuchten wissenschafts- oder dem technikhistorischen Hauptseminar gewählt werden kann.
- Nach erfolgreichem Besuch der genannten Lehrveranstaltungen und nach Abschluss der wissenschaftlichen Hausarbeit legen Sie in den Fächern Naturwissenschafts- und Technikgeschichte eine jeweils 30minütige mündliche Prüfung ab. Die Prüfungsthemen erstrecken sich auf methodische wie auch auf inhaltliche Fragen.
- Nach Abschluss dieser Prüfungsleistungen kann die Promotion im Fach Geschichte der Naturwissenschaften und Technik erfolgen. Diese besteht aus
- der Doktorarbeit
- und der 60minütigen mündlichen Doktorprüfung.
Für den Zeitaufwand, mit dem Sie für die Promotion rechnen müssen, gibt es keine festen Regeln. Erfahrungsgemäß benötigt man etwa zwei bis drei Jahre bei einer Vollzeitbeschäftigung mit der Promotion. Kann man sich nur in Teilzeitarbeit mit der Promotion beschäftigen, ist mit zusätzlichen ein bis zwei Jahren Promotionsdauer zu rechnen. Sofern Sie facheinschlägige Vorkenntnisse mitbringen, wird individuell geprüft, inwiefern diese anerkannt und damit ggf. eine oder mehrere der genannten Studienleistungen erlassen werden können.
Weiterführende Links
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